57/10/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau beschließt:
1. Der Gebührenkalkulation der Firma Poitz-Kommunalberatung vom 04.10.2016 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat der Gemeinde Großschönau bei der Beschlussfassung über die kostendeckenden Gebührensätze für die Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2017 bis 2021 vorgelegen.
2. Die in der Nachkalkulation 2012 - 2015 ermittelten Kostenüberdeckungen aus der Niederschlagswasserentsorgung in Höhe von 54.612,23 EUR werden durch Berücksichtigung in der Kalkulation der Jahre 2017 -2021 voll ausgeglichen. Dazu wurden jährlich 10.922 EUR als zusätzliche Einnahme eingestellt.
Die in der Nachkalkulation 2012 - 2015 ermittelten Kostenüberdeckungen aus der zentralen Schmutzwasser-entsorgung mit Klärung in Höhe von 390.281,58 EUR werden durch Berücksichtigung in der Kalkulation der Jahre 2017 - 2021 voll ausgeglichen. Dazu wurden jährlich 78.056 EUR als zusätzliche Einnahme eingestellt.
Die in der Nachkalkulation 2012 - 2015 ermittelten Kostenunterdeckungen aus der Schmutzwasserentsorgung Kanalbereich ohne Klärung in Höhe von -4.133,78 EUR werden durch Berücksichtigung in der Kalkulation der Jahre 2017 - 2021 voll ausgeglichen und alternativ unberücksichtigt gelassen. Dazu wurden in den Jahren 2017 und 2018 jährlich 3.067 EUR als zusätzliche Ausgabe eingestellt und alternativ die Unterdeckungen in der Kalkulation 2017 - 2021 unberücksichtigt gelassen. Im letzteren Falle sind diese Unterdeckungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln auszugleichen.
3. Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer aufgabenbezogenen Einrichtung Abwasserentsorgung Gebühren, bei denen eine Differenzierung zwischen der Art und Weise der einzelnen Abwasserableitungen bzw. -entsorgung erfolgt, d. h.:
• für die zentrale Schmutzwasserentsorgung mit Klärung,
• für die Niederschlagswasserentsorgung,
• für die Schmutzwasserentsorgung Kanalbereich ohne Klärung und
• für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinschaftskläranlage (GKA) Herrenwalde.
4. Die Gemeinde wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühren mit und ohne Klärung weiterhin den Frischwassermaßstab. Die Gemeinde wählt als Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühren die versiegelte Grundstücksfläche und deren Art der Versiegelung. Die Gemeinde wählt für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung in der GKA Herrenwalde ebenfalls den Frischwassermaßstab.
5. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen und von der Gemeinde verwendeten Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmethode wird zugestimmt. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wird die Durchschnittswertmethode bei Anwendung finanzmathematischer Grundsätze angewandt.
6. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (vgl. Vorbemerkungen Ziff. 7).
7. Im Ergebnis der Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung 2017 - 2021 mit Nachkalkulation 2012 - 2015 werden folgende kostendeckende Gebührensätze festgestellt:
7.1. Gebühr für Niederschlagswasser mit Ausgleich der Überschüsse aus 2012 - 2015: für 2017 bis 2021 0,44 EUR/m².
7.2. Gebühr für Schmutzwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird mit Ausgleich der Überschüsse aus 2012 - 2015: für 2017 bis 2021 0,90 EUR/m³.
7.3. Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und nicht durch ein Klärwerk gereinigt wird mit Ausgleich der Unterdeckungen aus 2012 - 2015: für 2017 bis 2021 1,31 EUR/m³.
7.4. Gebühr für Abwasser, das in die Gemeinschaftskläranlage Herrenwalde eingeleitet wird für 2017 bis 2021 1,45 EUR/m³.
8. Auf der Grundlage der o. g. Beschlüsse wird der Bürgermeister beauftragt, die 2. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 27.10.2008 dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderates zzgl. Bürgermeister: 18 + 1
Anwesend: 16 + 1 / Ja-Stimmen: 16 + 1