50/09/2014
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau stimmt dem Verkauf der Flurstücke 2/1 und 422/1 der Gemarkung Großschönau zu einem Preis von 2.904,00 € an den Freistaat Sachsen – Straßenbauverwaltung zu. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.
Der Gemeinderat der der Gemeinde Großschönau stimmt als Baulastträger für die Gehwege an der Hauptstraße in Großschönau der Übernahme der Flurstücke 28/1, 29/1, 35/1, 418/4, 418/5, 427/1, 431/5, 491/8, 491/11, 491/14, 492/1, 506/3, 506/13, 506/15, 506/16, 506/17, 592/1, 613/19, 647/1, 660/3, 699/1, 719/1, 723/3, 728/1, 1057/1, 1057/3, 1068/1, 1068/2, 1068/3, 1068/5, 1068/8, 1068/9, 1068/10, 1068/11, 1068/12, 1068/13, 1068/14, 1069/3, 1069/4, 1069/5, 1069/6, 1069/7 – alle der Gemarkung Großschönau und Flurstück 546/1 der Gemarkung Hainewalde vom Freistaat Sachsen mittels Antrag auf Berichtigung des Grundbuches gemäß SächsStrG zu. Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau stimmt der Übertragung des gemeindeeigenen Flurstücks 1070/1 an den Freistaat Sachsen als Straßenbaulastträger mittels Antrag auf Berichtigung des Grundbuches gemäß SächsStrG zu.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau stimmt dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 2008/2 der Gemarkung Großschönau als öffentlicher Rad- und Wanderweg an den Landkreis Görlitz zu einem Preis von 0,81 €/m² zu. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gemeinderates zzgl. Bürgermeister: 18 + 1
Anwesend: 15 + 1 / Ja-Stimmen: 15 + 1